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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen multiversemedia, Inhaber Mittra Stumpner, Kontakt: mittra@multiversemedia.de (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen digitale Konzeption, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Automatisierung, KI-Integration, Web- und Software-Entwicklung sowie damit zusammenhängender Beratungsleistungen.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegen- stehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch die schriftliche oder in Textform (z. B. E-Mail, Messenger, Auftragsbestätigung) erteilte Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder durch Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.

(3) Der Inhalt der vereinbarten Leistungen ergibt sich vorrangig aus dem konkreten Angebot. Diese AGB ergänzen das Angebot; bei Widersprüchen gehen die Regelungen des individuellen Angebots vor.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer schuldet die im Angebot beschriebenen Leistungen mit der für die jeweilige Branche üblichen Sorgfalt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Suchmaschinenrang, Conversion-Rate, Zielreichweite) wird nicht geschuldet.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung qualifizierter Subunternehmer und Drittanbieter (z. B. Cloud-Dienste, KI-Anbieter, Hosting-Anbieter) zu bedienen. Bei der Beauftragung von Auftragsverarbeitern im datenschutzrechtlichen Sinne werden die Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO eingehalten.

(3) Erweiterungen oder Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der gesonderten Vereinbarung in Textform. Mehraufwand, der durch nachträgliche Wünsche oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entsteht, wird nach Aufwand auf Basis des im Angebot genannten oder ortsüblichen Stundensatzes berechnet.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte und Materialien (z. B. Logos, Bilder, Texte, Zugriff auf Konten, Domains, Analytics, CRM, Hostings) rechtzeitig und in nutzbarer Form zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber gewährleistet, dass die überlassenen Materialien frei von Rechten Dritter sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Rechten Dritter durch die überlassenen Materialien auf erstes Anfordern frei, soweit der Auftragnehmer diese Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

(3) Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können vereinbarte Liefer- bzw. Fertigstellungstermine angemessen verschieben.

§ 5 Preise, Kleinunternehmerregelung, Zahlung

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen und nicht erhoben. Alle Preisangaben sind Endpreise.

(2) Rechnungen werden in Textform (i. d. R. per E-Mail als PDF) gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zur Zahlung fällig, sofern im Angebot keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

(3) Bei Projekten mit einem Auftragsvolumen ab 1.500 € ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % bei Auftragsbeginn sowie weitere Teilzahlungen nach erreichten Meilensteinen in Rechnung zu stellen.

(4) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§§ 286, 288 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

(5) Wiederkehrende Leistungen (z. B. Wartung, Hosting, Drittanbieter-Lizenzen) werden monatlich oder gemäß individueller Vereinbarung im Voraus abgerechnet und automatisch verlängert, sofern nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt wird.

§ 6 Liefer- und Leistungszeiten

(1) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Ereignisse höherer Gewalt (insb. Krieg, Pandemie, Naturereignisse, behördliche Anordnungen, großflächige Internet-Ausfälle, Ausfall wesentlicher Drittanbieter) sowie sonstige unverschuldete Leistungshindernisse berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

§ 7 Nutzungs- und Urheberrechte

(1) Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den im Auftrag erstellten und übergebenen Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck.

(2) Weitergehende Rechte, insbesondere das Recht zur Bearbeitung, Weiterveräußerung oder zur Übertragung auf Dritte außerhalb des vereinbarten Nutzungszwecks, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ggf. einer zusätzlichen Vergütung.

(3) An eigenen Werkzeugen, Bibliotheken, Templates, Code-Snippets, Konzepten und Methoden, die der Auftragnehmer vor oder unabhängig vom Auftrag entwickelt hat, verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer. Soweit solche Bausteine in das Arbeitsergebnis einfließen, erhält der Auftraggeber das für die Nutzung des Arbeitsergebnisses erforderliche einfache Nutzungsrecht.

(4) Open-Source-Komponenten und Drittanbieter-Software werden ausschließlich unter den jeweils geltenden Lizenzbedingungen der Anbieter genutzt; diese gehen den Regelungen dieser AGB im Hinblick auf die jeweilige Komponente vor.

(5) Der Auftragnehmer darf die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen - soweit dem keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen - zu Referenzzwecken in eigenen Marketing-Materialien nennen und nicht-vertrauliche Arbeitsergebnisse anonymisiert öffentlich darstellen. Der Auftraggeber kann dem in Textform widersprechen.

§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke des Vertrags zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder von Dritten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab, soweit dies erforderlich ist.

(3) Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DSGVO.

§ 9 Mängel, Gewährleistung

(1) Soweit Werkleistungen geschuldet sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 631 ff. BGB. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB).

(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe bzw. Abnahme in Textform zu rügen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(3) Der Auftragnehmer ist zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(4) Keine Mängel sind Beeinträchtigungen, die durch unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Änderungen des Auftraggebers oder durch Änderungen bei Drittanbietern (z. B. API-Änderungen, Plattform-Updates) entstehen.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Reichweite, Such- oder Conversion-Erfolge oder mittelbare Schäden ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Erfüllungs- und Verrichtungs- gehilfen des Auftragnehmers.

§ 11 Drittanbieter-Leistungen

(1) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen Drittanbieter-Dienste (z. B. Hosting, KI-API, Versand-Dienste, Analyse-Tools, Domains, Lizenzen) nutzt oder im Namen des Auftraggebers beauftragt, gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen und Verfügbarkeiten der Anbieter.

(2) Ausfälle, Preisänderungen oder Funktionsänderungen bei Drittanbietern liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers. Eine Haftung für solche Vorfälle ist ausgeschlossen, soweit der Auftragnehmer diese nicht zu vertreten hat.

§ 12 Kündigung

(1) Verträge über die einmalige Erbringung einer projektbezogenen Leistung enden mit der vollständigen Erbringung der Leistung.

(2) Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungs- oder Betriebspakete) können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei Kündigung durch den Auftraggeber aus von ihm zu vertretenden Gründen sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers (Drapetsona, Griechenland), sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

(3) Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst.